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Die Cyber-Security-Pflichten werden für Kommunen und kommunale Unternehmen durch neue Regulierungen ab 2023 deutlich verschärft. Betroffen sind ca. 30.000 Unternehmen in Deutschland. Im Falle von Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Bei Verstößen kann die Geschäftsführung zukünftig persönlich haftbar gemacht werden. Dr. jur. Timo Bittner, Geschäftsführer der S-CON GmbH & Co. KG, und Stefan Tohm, Berater bei S-CON GmbH, zeigen Ihnen die neuen Pflichten sowie zu implementierende Maßnahmen auf und geben praktische Ratschläge zur Umsetzung der umfangreichen Anforderungen.

Seit dem 02. Juli 2023 gilt das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz. Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen bis zum 17.12. diesen Jahres Meldekanäle implementieren. Um den Ansprüchen der EU-Richtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes gerecht zu werden, hat die S-CON eine Software entwickelt, die den Anforderungen an den rechtskonformen Umgang mit Hinweisen ermöglicht. Ein Hinweisgebersystem bietet die Chance, Whistleblowing steuerbar zu machen, den gesetzlichen Anforderungen an den Schutz der Whistleblower zu entsprechen und den Hinweisen gezielt nachzugehen. Sponsored Post von S-CON GmbH & Co. KG

Stadtwerke können sich ein einheitliches Compliance-Management-System teilen. Aufgrund der Ähnlichkeiten zwischen Dienstleistungen, Anlagen, Einrichtungen, betrieblichen Abläufen und Kunden gleichen sich die Risiken und Rechtspflichten zur Risikoabwehr. Sponsored Post von RACK Rechtsanwälte