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Pflicht zur Abwasserbeseitigung nach § 18 a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 53 Landeswassergesetz (LWG) in der Gemeinde Schwalmtal sowie die Wahrnehmung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Angelegenheiten der Gemeinde Schwalmtal
Betrieb des Bauhofes
Betrieb des Solarbades
Die Schwalmtalwerke Anstalt des öffentlichen Rechts ist ein selbständiges Unternehmen der Gemeinde Schwalmtal in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (§114a GO NW). Sie tritt unter diesem Namen im gesamten Geschäfts- und Rechtsverkehr auf. Im Gebiet der Gemeinde Schwalmtal nimmt sie folgende Aufgaben wahr:

Versorgung des Gemeindegebietes mit Wasser, einschließlich der Versorgung mit Warmwasser und der Wärmelieferung für Heizzwecke sowie alle hierzu erforderlichen Nebentätigkeiten wie z.B. dem Betrieb von Heizzentralen und Blockheizkraftwerken und die Vermarktung der hierbei entstehenden Energie
Pflicht zur Abwasserbeseitigung nach § 18 a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 53 Landeswassergesetz (LWG) in der Gemeinde Schwalmtal sowie die Wahrnehmung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Angelegenheiten der Gemeinde Schwalmtal
Betrieb des Bauhofes der Gemeinde Schwalmtal,
Betrieb des Solarbades der Gemeinde Schwalmtal.

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Schwalmtalwerke AöR

Haversloh
2
41366 Schwalmtal
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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