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In Zeiten neuer Geschäftsfelder der Energie- und Versorgungswirtschaft, komplexer werdenden Aufgaben oder plötzlichen Veränderungen am Markt, können Personalengpässe für Unternehmen eine erhebliche Herausforderung darstellen. Jetzt ist es entscheidend, flexibel zu handeln, um die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Doch wie gelingt das? Sponsored Post von suportica GmbH
Mittels webbasierender Einkaufslösung ermöglicht TEK-SERVICE AG die automatisierte Datenübermittlung zwischen unterschiedlichsten Finanz- und ERP Systemen ihrer Kund:innen und deren Lieferanten. Sponsored Post von TEK-SERVICE AG
In Zeiten großer Herausforderungen für die Energiebranche sind spezialisierte Außendienst-Dienstleistungen entscheidend für Effizienz und Kundenzufriedenheit. Mit über 15 Jahren Erfahrung unterstützt unser Unternehmen Energieversorger bei Leerstandrecherche und Vor-Ort-Inkasso. Dabei setzen wir auf eine professionelle, reputationsschonende und gleichzeitig lösungsorientierte Arbeitsweise, die sich nahtlos in die bestehenden Prozesse unserer Mandaten integriert. Sponsored Post von Intrum Deutschland GmbH
Die Energiewende in Deutschland erfordert außerordentliche Investitionen in verschiedenen Bereichen für ein funktionsfähiges Gesamtsystem. Gleichzeitig soll die Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen sichergestellt werden. Es gilt also, die richtigen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für Investitionen und die damit verbundenen Finanzierungen zu schaffen, um die Energiewende zu ermöglichen.
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Die NIS2-Richtlinie bringt nicht nur Pflichten, sondern stärkt die Sicherheit – das ist in der heutigen Zeit wichtiger denn je! Sie sind unsicher, was Sie im Detail noch zu erledigen haben? Wir von S-CON unterstützen Sie dabei, alle Anforderungen bis Oktober 2024 umzusetzen. Eins sei vorweg erwähnt, wenn Sie bereits ein funktionierendes ISMS implementiert haben, erfüllen Sie bereits 80 Prozent der NIS2-Anforderungen. Sponsored Post von S-CON GmbH & Co. KG
Kommunen stehen 2024 beim Thema Energiewende vor großen Herausforderungen. Gleichzeitig gestaltet sich das Finanzierungsumfeld immer schwieriger. Einige Kreditinstitute sind weiter bereit solche Projekte zu finanzieren. Jetzt gibt es Unterstützung bei der Suche. Der IKB Finanzierungsmarktplatz hilft Kommunen plattformbasiert unter Einhaltung öffentlicher Ausschreibungsprozesse einen passenden Finanzierungspartner zu finden.
Mit dem am 02. Juli 2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt der deutsche Gesetzgeber die EU Whistleblower-Richtlinie mit einer 18-monatigen Verspätung in nationales Recht um. Das Gesetz soll den Schutz hinweisgebender Personen stärken und verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung interner Meldestellen. Sponsored Post von S-CON GmbH & Co. KG
Die Cyber-Security-Pflichten werden für Kommunen und kommunale Unternehmen durch neue Regulierungen ab 2023 deutlich verschärft. Betroffen sind ca. 30.000 Unternehmen in Deutschland. Im Falle von Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Bei Verstößen kann die Geschäftsführung zukünftig persönlich haftbar gemacht werden. Dr. jur. Timo Bittner, Geschäftsführer der S-CON GmbH & Co. KG, und Stefan Tohm, Berater bei S-CON GmbH, zeigen Ihnen die neuen Pflichten sowie zu implementierende Maßnahmen auf und geben praktische Ratschläge zur Umsetzung der umfangreichen Anforderungen.
Seit dem 02. Juli 2023 gilt das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz. Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen bis zum 17.12. diesen Jahres Meldekanäle implementieren. Um den Ansprüchen der EU-Richtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes gerecht zu werden, hat die S-CON eine Software entwickelt, die den Anforderungen an den rechtskonformen Umgang mit Hinweisen ermöglicht. Ein Hinweisgebersystem bietet die Chance, Whistleblowing steuerbar zu machen, den gesetzlichen Anforderungen an den Schutz der Whistleblower zu entsprechen und den Hinweisen gezielt nachzugehen. Sponsored Post von S-CON GmbH & Co. KG








