Hinweisgebersystem in der Praxis

Hinweisgebersystem in der Praxis

Seit dem 02. Juli 2023 gilt das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz. Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen bis zum 17.12. diesen Jahres Meldekanäle implementieren. Um den Ansprüchen der EU-Richtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes gerecht zu werden, hat die S-CON eine Software entwickelt, die den Anforderungen an den rechtskonformen Umgang mit Hinweisen ermöglicht. Ein Hinweisgebersystem bietet die Chance, Whistleblowing steuerbar zu machen, den gesetzlichen Anforderungen an den Schutz der Whistleblower zu entsprechen und den Hinweisen gezielt nachzugehen. Sponsored Post von S-CON GmbH & Co. KG

Unser Partner auf KommunalDigital, die S-CON GmbH & Co. KG, stellt Unternehmen zukunfts- und datenschutzkonform auf und betreut Stadtwerke und Energieversorger, Organisationen und Behörden jeder Größe. Wir sprechen mit Dr. Timo Bittner, Geschäftsführer der S-CON, und werden einen Überblick über das Hinweisgeberschutzgesetz erhalten und erfahren, wie die neuen Regelungen in Ihrem Unternehmen rechtsicher umgesetzt werden können.

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Sie möchten mehr erfahren und sich austauschen? Auf dem VKU Stadtwerkekongress 2023 in Köln haben Sie die Gelegenheit dazu. Besuchen Sie S-CON vom 26. bis 27.09. am Stand 30.

Dr. jur. Timo Bittner: ‚‚Wir freuen uns auf Ihre Fragen, Ihren Input und vor allem auf den Austausch!"

Wenn Sie vorab bereits ein Treffen vereinbaren möchten, schreiben Sie Herrn Bittner gerne eine E-Mail.

VKU-Stadtwerkekongress 2023 - Verstehen. Verbinden. Vernetzen.

Timo Bittner
Geschäftsführer

Teaserbild Mediathek © VKU Service GmbH
Foto Dr. jur. Timo Bittner © Boris Bounine

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