Mit dem am 02. Juli 2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt der deutsche Gesetzgeber die EU Whistleblower-Richtlinie mit einer 18-monatigen Verspätung in nationales Recht um. Das Gesetz soll den Schutz hinweisgebender Personen stärken und verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung interner Meldestellen. Sponsored Post von S-CON GmbH & Co. KG